Rechtsprechung
   FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12841
FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02 (3) (https://dejure.org/2004,12841)
FG Bremen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 1 K 388/02 (3) (https://dejure.org/2004,12841)
FG Bremen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 1 K 388/02 (3) (https://dejure.org/2004,12841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungen aus der Inanspruchnahme einer vom Kommanditisten zugunsten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eingegangenen Bürgschaft; Zuweisung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen; Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten Sonderbetriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1298
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 226/84

    Steuerliche Bewertung von Einkünften aus der Tätigkeit als geschäftsführender

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, BFH/NV 1991, 588 m.w.N., unter Ziff. 2. c) aa), der sich der Senat anschließt, "sind Wirtschaftsgüter, die einem Gesellschafter gehören, dem Sonderbetriebsvermögen zuzurechnen, wenn sie entweder in einem gewissen Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft stehen (Sonderbetriebsvermögen I) oder in gewisser Weise der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft förderlich sind (Sonderbetriebsvermögen II).

    Ein rechtlicher Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern des aktiven Sonderbetriebsvermögens reicht nicht aus." (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) dd)).

    Es fehlt insoweit an dem erforderlichen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern des aktiven Sonderbetriebsvermögens oder mit Verbindlichkeiten der (KG)" (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) dd).

    Das reicht jedoch für die Annahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens nicht aus..." (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) dd).

    Zwar können nach ständiger Rechtssprechung des BFH diesem Wirtschaftsgüter zugeordnet werden, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, die aber objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung des Mitunternehmers zu fördern (vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 m.w.N.) Die Zuordnung des Wirtschaftsguts zur betrieblichen Sphäre setzt aber einen eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt des Steuerpflichtigen voraus; dabei muss der Ausweis als Betriebsvermögen vom Unternehmer durch eine unmissverständliche Beurkundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl. 1999, 466; vom 27.08.1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl. 1999, 279 m.w.N.), und zwar zeitnah (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) cc).

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00

    Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Der Kläger nimmt zur weiteren Begründung der begehrten Anerkennung seiner Aufwendungen als Sonderbetriebsausgaben bei der KG auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.01.2002 VIII R 27/00 (BStBl. II 2002, 733) Bezug.

    Er hält an seiner in der Einspruchsentscheidung dargelegten Rechtsauffassung fest und trägt ergänzend vor: Dem vom Kläger zitierten BFH-Urteil VIII R 27/00 vom 18.12.2001 liege ein gänzlich anderer Sachverhalt zugrunde, denn dort ginge es um die Behandlung der Bürgschaften von Gesellschaftern einer Besitzpersonengesellschaft für Verbindlichkeiten der Betriebskapitalgesellschaft.

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des BFH vom 18.12.2001 VIII R 27/00, BFHE 197, 483, BStBl. 2002, 733 ist vom Sachverhalt her nicht vergleichbar und führt zu keinem anderen rechtlichen Ergebnis im vorliegenden Streitfall.

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 36/02

    Ausgleichsanspruch eines Kommanditisten

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Unter Hinweis auf das Urteil des BFH IV R 36/02 vom 05.06.2003 (BB 2003, 2567 ) macht der Kläger weiter geltend, dass der Beklagte, weil er die Einkünfte aus dem Gesamthandsvermögen der KG im Wege einer sachgerechten Schätzung mit DM ... angesetzt habe und später im Wege einer Korrektur Sonderbetriebsausgaben in Höhe von ./. ... DM anerkannt habe, hieran gebunden sei.

    Der Streitfall sei vielmehr mit dem dem BFH-Urteil IV R 36/02 vom 05.06.2003 (BB 2003, 2567 ) zugrundeliegenden Urteil des Finanzgerichts Münster (StE 2002, 657) vergleichbar.

    Weil aus den vorgenannten Gründen die vom Kläger mit der Klage noch geltendgemachten Aufwendungen nicht Sonderbetriebsausgaben bei der KG sind, erübrigen sich weitere Ausführungen des Senats zu der zwischen den Beteiligten strittigen Frage, ob bzw. inwieweit unter Beachtung des BFH-Urteils vom 05.06.2003 IV R 36/02, BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871 der Beklagte wegen der nach Nichtabgabe von Feststellungserklärungen vorgenommenen Schätzung zur Anerkennung von weiteren Sonderbetriebsausgaben verpflichtet wäre.

  • BFH, 26.09.1996 - IV R 105/94

    1. Kapitalersetzendes Darlehen bei Auflösung des negativen Kapitalkontos eines

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    (vgl. Urteil des BFH vom 26.09.1996 IV R 105/94 BFHE 182, 33, BStBl. II 1997, 277).

    Der Senat hat vorliegend über die Frage der Zuordnung der Aufwendungen zum Sonderbetriebsvermögen zu entscheiden, denn das Sonderbetriebsvermögen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht auch nach Wegfall des negativen Kapitalkontos solange fort, bis die Mitunternehmerstellung des Gesellschafters beendet ist (so BFH Urteil vom 26.09.1996 IV R 105/94 a.a.O.).

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 56/01

    Buchwertansatz in einer Übergangsbilanz

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Unter Hinweis auf das Urteil des BFH IV R 36/02 vom 05.06.2003 (BB 2003, 2567 ) macht der Kläger weiter geltend, dass der Beklagte, weil er die Einkünfte aus dem Gesamthandsvermögen der KG im Wege einer sachgerechten Schätzung mit DM ... angesetzt habe und später im Wege einer Korrektur Sonderbetriebsausgaben in Höhe von ./. ... DM anerkannt habe, hieran gebunden sei.

    Der Streitfall sei vielmehr mit dem dem BFH-Urteil IV R 36/02 vom 05.06.2003 (BB 2003, 2567 ) zugrundeliegenden Urteil des Finanzgerichts Münster (StE 2002, 657) vergleichbar.

  • BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97

    Abfärberegelung bei Besitz-GbR

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Zwar können nach ständiger Rechtssprechung des BFH diesem Wirtschaftsgüter zugeordnet werden, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, die aber objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung des Mitunternehmers zu fördern (vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 m.w.N.) Die Zuordnung des Wirtschaftsguts zur betrieblichen Sphäre setzt aber einen eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt des Steuerpflichtigen voraus; dabei muss der Ausweis als Betriebsvermögen vom Unternehmer durch eine unmissverständliche Beurkundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl. 1999, 466; vom 27.08.1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl. 1999, 279 m.w.N.), und zwar zeitnah (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) cc).
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96

    Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Zwar können nach ständiger Rechtssprechung des BFH diesem Wirtschaftsgüter zugeordnet werden, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, die aber objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung des Mitunternehmers zu fördern (vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 m.w.N.) Die Zuordnung des Wirtschaftsguts zur betrieblichen Sphäre setzt aber einen eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt des Steuerpflichtigen voraus; dabei muss der Ausweis als Betriebsvermögen vom Unternehmer durch eine unmissverständliche Beurkundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl. 1999, 466; vom 27.08.1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl. 1999, 279 m.w.N.), und zwar zeitnah (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) cc).
  • BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99

    LuF; gewillkürtes BV; unterbrochene Bp

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Zwar können nach ständiger Rechtssprechung des BFH diesem Wirtschaftsgüter zugeordnet werden, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, die aber objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung des Mitunternehmers zu fördern (vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 m.w.N.) Die Zuordnung des Wirtschaftsguts zur betrieblichen Sphäre setzt aber einen eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt des Steuerpflichtigen voraus; dabei muss der Ausweis als Betriebsvermögen vom Unternehmer durch eine unmissverständliche Beurkundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl. 1999, 466; vom 27.08.1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl. 1999, 279 m.w.N.), und zwar zeitnah (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) cc).
  • BFH, 05.02.1970 - IV 186/64

    Voraussetzungen für die gewinnmindernde Behandlung von Verlusten aus einer

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Diese Voraussetzungen, insbesondere die Zeitnähe der Widmung, sind im Streitfall nicht erfüllt, denn nach dem die Widmung von Bürgschaften betreffenden Urteil des BFH vom 05.02.1970 IV 186/64 BFHE 99, 26 BStBl II 1970, 492 ist entschieden: "Der Steuerpflichtige durfte die aus der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft herrührenden Rückgriffsforderungen nur dann ins Betriebsvermögen übernehmen und aktivieren, wenn er bereits vor dem Drohen eines Verlustes die Behandlung der Bürgschaftsübernahmen als gewillkürtes Betriebsvermögen in irgendeiner Weise in seinen Büchern oder Aufzeichnungen zum Ausdruck gebracht hatte.
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
    Es stand auf die Zeitpunkte nämlich fest, dass bereits im jeweils früheren Feststellungszeitraum ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit künftigen Gewinnanteilen des Kommanditisten nicht mehr in Betracht kam (vgl. Urteil des BFH vom 10.11.1980 GrS 1/79 BFHE 132, 244 BStBl II 1981, 164).
  • BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04

    Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1298 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 02.01.2009 - V S 1/08

    Gegenvorstellung - Beteiligter im Verfahren gegen den Kostenansatz

    Die Verfahren seien nicht mehr anhängig gewesen; diesbezüglich begehrt die Antragstellerin die Beiziehung von Verfahrensakten der jeweiligen Verfahren 1 K 412/03, 1 K 409/02, 1 K 277/02, 1 K 388/02, 1 K 164/03, 1 K 163/03, 1 K 344/02, 1 K 408/02, 1 K 472/02, 1 K 387/02, 1 K 256/01, 1 K 471/02, 1 V 13/05 und 1 V 14/05.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht